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BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 130/15 B |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 72 Abs 1 SGG, § 71 Abs 1 SGG, § 104 Nr 2 BGB
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens - absoluter Revisionsgrund - Wolters Kluwer
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens - absoluter Revisionsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens - absoluter Revisionsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück - S 4 SO 40/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 110/15
- BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 130/15 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93
Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft - …
Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 130/15 B
Ein haltloses Klagebegehren ist deshalb nicht zu bejahen, wenn zumindest nach Hinweisen des Vorsitzenden (§ 106 SGG) unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes (vgl nur: BSGE 74, 77 ff = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 49 ff;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 92 RdNr 12 mwN) ein besonderer Vertreter in der Lage wäre, im wohlverstandenen Interesse der Klägerin sachdienliche Klageanträge mit hinreichendem Bezug zum materiellen Recht zu formulieren (…BSG aaO) . - BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 130/15 B
Soweit eine partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32 S 65) . - LSG Hamburg, 12.02.2015 - L 4 SO 62/13
Gewährung einer Beförderungspauschale als Leistung der Eingliederungshilfe für …
Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 130/15 B
Eine solche partielle Prozessunfähigkeit im Hinblick auf die Führung von sozialgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten ist auf Grund der überzeugenden Feststellungen des Facharztes für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie Dr I in dem vom Senat beigezogenen Gutachten vom 26.8.2013 samt ergänzender gutachterlicher Stellungnahme vom 22.4.2014 (im Verfahren S 4 SO 62/13 des SG Osnabrück) anzunehmen, die im Wege des Urkundenbeweises verwertet worden sind.
- BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 130/15 B
Insoweit wird zur näheren Begründung insoweit auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 21.9.2016 - B 8 SO 126/15 B - verwiesen. - BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54
Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit
Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 130/15 B
Zwar sind Ausnahmen von der Vertreterbestellung für zulässig erachtet worden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsmittel eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist (BSGE 5, 176, 178 f) , was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht geäußert werden oder wenn das Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (…BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 10) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 110/15
Auszug aus BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 130/15 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Juli 2015 - L 8 SO 110/15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.